Finanzierung und Unterstützung
Wie finanzieren wir uns:
Für die Finanzierung des Projekts haben wir einen Bankkredit aufgenommen. Dieser Kredit deckt ca. 2/3 des Kaufpreises ab und setzt zudem voraus, dass 1/3 des Kaufpreises von unserem Projekt selbst gestemmt wird. Aus diesem Grund sind wir (auch nach dem Kauf z. B. um die Sanierungskosten zu decken oder gekündigte Direktkredite zurückzuzahlen) auf Sie angewiesen:
Um hohe Mieten zu vermeiden, benötigen die Syndikatsprojekte Unterstützung durch Privatdarlehen in Form von Direktkrediten.
Direktkredite sind viele kleine (und auch größere) Beträge, die uns Unterstützer*innen für einen festgelegten Zeitraum zu niedrigen Zinsen leihen. Dabei bleibt eine Bank außen vor, die ihre Kosten und Gewinnspanne bezahlt haben will. Das macht den Bankkredit zwar nicht überflüssig, jedoch schließt eine ausreichende Zahl an zinsgünstigen Direktkrediten die Finanzierungslücke und hält die Mieten auf erträglichem Niveau.
Wie können Sie uns unterstützen und was haben Sie davon:
Mit Ihrer Unterstützung des k.neun Wohnprojekts in Form von Direktkrediten ermöglichen Sie solidarisches Wohnen und die Erhaltung sozialverträglicher Mieten. Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Geld für einen sozialen Zweck statt für eine Bank „arbeitet“.
Wir sind auch nach dem Kauf der Häuser auf Direktkredite angewiesen. Die Sanierung unseres Vorderhauses ist in Planung, die wir größtenteils mit Direktkrediten finanzieren möchten. In diesem Jahr beginnen wir mit der Sanierung und freuen uns über Ihre Unterstützung!
Wer selbst keine Mittel hat, kann uns gerne auf anderen Wegen fördern. Wir freuen uns sehr, wenn Sie Ihren Freund*innen, Familie und Kolleg*innen von unserem Wohnprojekt erzählen.
Vielen Dank!
Wie werden Direktkredite vergeben?
Direktkredite sind Nachrangdarlehen, die dem Projekt ohne den Umweg über eine Bank direkt geliehen werden. Hiervon profitieren nicht nur die Hausprojekte, sondern auch die Kreditgeber*innen. Die Höhe dieser Nachrangdarlehen, die Verzinsung, die Kündigungsfrist bzw. Laufzeit werden individuell vertraglich geregelt. Gleichzeitig wird Ihr Geld durch die Unterstützung von solidarischem Wohnen sinnvoll angelegt.
Der Kreditvertrag umfasst:
· den Kreditbetrag (ab 500 Euro)
· Zinsen (0–1,5%)
· Kündigungsfrist (z.B. 6 Monate)
Nachrangdarlehen bergen besondere Risiken, da sie im Gegensatz zu sonst üblichen Darlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel behaftet sind. So können bei einer Insolvenz der k.neun Freiburg GmbH die Direktkredite zum Teil oder schlimmstenfalls vollständig verloren gehen. Außerdem kann die (teilweise oder vollständige) Rückzahlung eines Direktkredits und die Auszahlung von Zinsen solange verweigert werden, wie dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der k.neun Freiburg GmbH führen würde.
Nachrangdarlehen unterliegen dem Vermögensanlagengesetz. Danach bietet die k.neun Freiburg GmbH verschiedene Vermögensanlagen an, die aus der Annahme von Nachrangdarlehen bestehen; diese Vermögensanlagen unterscheiden sich jeweils im gewährten Zinssatz. Im Rahmen jeder Einzelnen dieser Vermögensanlagen wird die k.neun Freiburg GmbH maximal 20 Nachrangdarlehen oder innerhalb von 12 Monaten maximal 100.000 EUR an Nachrangdarlehen annehmen. Es besteht daher keine Prospektpflicht (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz).
Weitere Fragen?
Weitere Informationen die vertraglichen Bestimmungen der Direktkredite betreffend (insbesondere die qualifizierte Rangrücktrittsklausel und die damit verbundenen Risiken von Nachrangdarlehen) teilen wir Ihnen gerne mit.
Sie können per E-Mail oder postalisch mit uns Kontakt aufnehmen. Wenn Sie möchten, melden wir uns auch telefonisch bei Ihnen zurück. Bitte geben Sie hierfür Ihre Telefonnummer an.
Vielen Dank!
Das Hinterhaus mit Fahrradwerkstatt und das Vorderhaus, zur Konradstraße hin.